Gebäudedienste Kleinstück UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Gebäudedienste Kleinstück UG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Leistungsverzeichnis oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen.
4. Ausführung der Leistungen
- Die Leistungen werden fachgerecht sowie unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden bzw. zu betreuenden Bereiche für das Personal des Auftragnehmers frei zugänglich sind.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass von den Örtlichkeiten keine Gefahr für Leib und Leben des eingesetzten Personals ausgeht.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich auf Basis der erbrachten Leistungen.
- Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, im Verzugsfall auch Mahnkosten sowie die Beauftragung eines Inkassounternehmens weiterzubelasten.
6. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung – ist ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
- Schäden sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu melden.
7. Gewährleistung
- Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu rügen.
- Bei berechtigter Mängelanzeige hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung.
- Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber wahlweise Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen – sofern es sich nicht um eine geringfügige Abweichung handelt.
8. Terminabsagen und Ausfalltermine
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Terminabsagen oder Terminverschiebungen durch den Auftraggeber haben in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) zu erfolgen.
Bei kurzfristigen Absagen ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Ausfallkosten zu berechnen:
- bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes
- bei Absagen am selben Kalendertag oder weniger als 4 Stunden vor Leistungsbeginn: bis zu 80 % des vereinbarten Auftragswertes
Kann die vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, insbesondere weil:
- kein Ansprechpartner vor Ort ist
- kein Zugang zum Objekt möglich ist
- Schlüssel, Zugangsdaten oder Freigaben fehlen
- Arbeitsbereiche oder Zufahrten nicht zugänglich sind
gilt der Termin als kostenpflichtiger Ausfalltermin. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Auftragswert vollständig zu berechnen.
Zusätzliche Wartezeiten, Leerfahrten oder erneute Anfahrten können gesondert nach Aufwand berechnet werden.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, extremen Wetterbedingungen, behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen behalten sich beide Parteien das Recht vor, Termine angemessen zu verschieben.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Laufzeitverträge mit regelmäßiger Leistungserbringung gelten – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Datenschutz
- Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet.
- Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Auftragnehmers Erfüllungsort und Gerichtsstand.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine rechtlich zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.